Unternehmenswert:Mensch - Digitale Durchführung der Prozessberatung möglich.

Prozessberatungen im Rahmen von Unternehmenswert:Mensch können ebenfalls, falls gewünscht, digital durchgeführt werden.

Eine entsprechende Anlage zur digitalen Durchführung zum Erstberatungsprotokoll ist beizufügen. Mit potentiellen Antragstellenden ist ab zu klären, ob diese Möglichkeit für sie in Betracht kommt.

Sowohl der Antragstellende, Prozessberater*innen und die Erstberatungsstelle uWM müssen diese Anlage zum Erstberatungsprotokoll vor Beginn der digitalen Durchführung ausfüllen und unterschreiben.

Die entscheidenden Qualitätskriterien hinsichtlich Durchführbarkeit, Zielerreichung und Beteiligung der Beschäftigten werden in der Anlage abgefragt. Einverständnis muss darüber erzielt werden, dass die digitale Durchführung technisch und organisatorisch möglich, sinnvoll und gewünscht ist.

Durch die Beifügung dieser Anlage zum Antrag auf Förderung und Erstattung hat das Bundesverwaltungsamt eine solide Grundlage, um positive Förderentscheidungen treffen zu können.

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