Potentialberatung

Unternehmen und Beschäftigte

Potentialberatung

Die Potentialberatung soll Unternehmen und deren Belegschaft dabei unterstützen, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung zukunftsorientiert zu sichern und auszubauen.

Bezuschusst wird die externe Beratung von Unternehmen im Hinblick auf integrierte Organisations- und Personalentwicklung in einem einzelbetrieblichen Beratungsprozess.

Unter Beteiligung der Beschäftigten werden zunächst die Stärken und Schwächen des Unternehmens ermittelt. Danach wird gemeinsam mit den am Prozess Beteiligten ein Handlungsplan zur Optimierung betrieblicher Abläufe entwickelt. Die vereinbarten Veränderungsschritte werden durch den Berater begleitet. 

Förderhöhe in der gesamten Programmfamilie Potentialberatung:

  • 40% der Beratungskosten mit einem Maximum von 400,00 Euro Förderbetrag pro Beratungstag.
  • Maximal 8 Beratungstage werden gefördert.

Bei diesem Beratungsprogramm können im Rahmen einer Neustartberatung zusätzlich zwei vorbereitenden Beratungstage genutzt werden (Förderhöhe 40 % der Beratungskosten, max. 400 Euro pro Beratungstag), sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Förderbedingungen für eine Potentialberatung

Folgende Förderbedingungen sind relevant:

  1. Für die Beantragung einer Potentialberatung gilt, dass das antragstellende Unternehmen seinen Sitz in NRW hat und mindestens 1 Beschäftigte hat. Soloselbstständige können keine Beratunsförderung erhalten. Weitere Begrenzungen der Unternehmensgröße gibt es nicht. Unternehmen des privaten Rechts (z.B. GmbH, AG, e.G. E.V.), an denen Länder und/oder Gemeinden/Gemeindeverbände beteiligt sind, (bspw. Regiebetriebe und Eigenbetriebe wie Stadtwerke, Entsorgungsbetriebe), können einen Beratungsscheck erhalten.
  2. Maximal 8 Beratungstage können in Anspruch genommen werden. Es können auch halbe Tage abgerechnet werden.
  3. Innerhalb von 36 Monaten kann ein Unternehmen bis zu 8 Beratungstage in Anspruch nehmen. Innerhalb dieses Zeitraums kann auf Basis der Ergebnisse (Handlungsplan) der ersten Potentialberatung ein zweiter Beratungsscheck ausgegeben werden, sofern das Kontingent von 8 Beratungstagen noch nicht ausgeschöpft ist. Unternehmen, die im Rahmen der ersten Beratung bereits 8 Beratungstage in Anspruch genommen haben, können erst nach Ablauf von 36 Monaten nach dem Ausgabedatum des Beratungsschecks erneut eine Potentialberatung in Anspruch nehmen.
  4. Die Unternehmen sollten im Rahmen der Beratungsgespräche dazu angehalten werden, innerhalb von neun Monaten nach Ausstellung des Beratungsschecks den Antrag auf Förderung bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Wir betreuen Unternehmen in der Region Düsseldorf – Kreis Mettmann.
Für Unternehmen in anderen Region von NRW bitte an die zuständigen Beratungsstellen wenden, die über die Seite der Landesgesellschaft G.I.B. ermittelt werden können. In jedem Fall bietet die Erstberatung auch die jeweilige Regionalagentur an, deren Zuschnitte Sie auf der Seite des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) finden. Die Regionen sind direkt verlinkt.

Kontakt

Peter van Toorenburg | Regionalagentur Düsseldorf - Kreis Mettmann
Peter van Toorenburg
Telefon 0211 – 8996709
Jürgen Gerreser | Regionalagentur Düsseldorf - Kreis Mettmann
Jürgen Gerreser
Telefon 0211 – 8996715

Weiterführende Informationen