Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Personalbestand aus Gründen der Existenzsicherung reduzieren müssen, können sich dabei externer Hilfe bedienen. Transfergesellschaften helfen bei der sozialverträglichen Umsetzung und vermitteln Arbeitnehmer/innen in neue Beschäftigungsverhältnisse. Die Regelungen können auch bei drohenden Insolvenzen in Betracht kommen.
Eine Förderung des Personalmanagements (Abrechnung der Lohnersatzleistung, Profiling, Vermittlungsdienste) beim Maßnahmeträger aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Landes ist möglich.
Ziel des Programms ist es einerseits, der Belegschaft des verbleibenden Kernbetriebs die Arbeitsplätze zu sichern, andererseits für die von Arbeitslosigkeit Bedrohten eine Perspektive zu eröffnen.
Unternehmen, die die Hilfe einer Transfergesellschaft benötigen, wenden sich wegen der Auswahl dieser Gesellschaft gerne an uns.