Unternehmen und Beschäftigte
Bildungsscheck
Mit dem Bildungsscheck ESF-NRW fördert das Arbeitsministerium NRW im individuellen Zugang die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung von Einzelpersonen (insbesondere von Beschäftigten, Berufsrückkehrenden und Selbstständigen).
Die Bildungsscheckberatungsstellen in der Region beraten und stellen die erforderlichen Schecks aus. Die Regionalagentur informiert über den Bildungsscheck und koordiniert das Förderprogramm in der Region.
Die wesentlichen Kernelemente der Förderung sind:
Das Angebot richtet sich insbesondere an Selbstständige, Beschäftigte (auch in Elternzeit) und Berufsrückkehrende mit Wohnsitz in NRW.
- Die Förderung umfasst 50 Prozent der Kurskosten, maximaler Zuschussbetrag: 500 EUR.
- Der Bildungsscheck kann für berufliche Weiterbildungsangebote inkl. digitale Lernformate wie z.B. E-Learning, Blended Learning oder Webinare ebenso genutzt werden.
- Den individuellen Bildungsscheck erhalten insbesondere Beschäftigte, Selbstständige oder Berufsrückkehrende deren zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht mehr als 40.000 € (und bei gemeinsam Veranlagten mehr als 80.000 €) beträgt.
- Beim individuellen Zugang zum Bildungsscheck NRW wird der Eigenanteil von den Beschäftigten getragen.