Initiative zur Fachkräftesicherung

Förderprogramme für Unternehmen und Beschäftigte

Unternehmen Und Beschäftigte

Initiative zur Fachkräftesicherung

Die nordrhein-westfälische Landesregierung verfolgt mit dem Projektaufruf zur Fachkräftesicherung das Ziel, vorhandene Fachkräftepotentiale zu stärken und weiterzuentwickeln, um eine Fachkräftelücke möglichst nicht entstehen zu lassen und aktuelle Fachkräftebedarfe auszugleichen.Der Projektaufruf der Programme des ESF und EFRE (2014 – 2020) wird getragen vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in Zusammenarbeit mit dem

  • Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie
  • dem Ministerium für Bildung
  • dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration.

Interessierten Trägern, Institutionen und Unternehmen wird empfohlen, sich vor Einreichen eines Projekt-Beitrags durch die zuständige Regionalagentur beraten zu lassen.

Handlungsfelder

Im Fokus des gemeinsamen Projektaufrufs der Landesregierung stehen folgende Handlungsfelder:

  • Handlungsfeld 1: Stärkere Nutzung des Erwerbspotentials.
  • Handlungsfeld 2: Stärkere Berücksichtigung des technischen Wandels mit dem Schwerpunkt Digitalisierung, Vernetzung und Industrie 4.0. 
  • Handlungsfeld 3: Modernisierung der beruflichen Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigte sind:

  • Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Wirtschaftsförderungseinrichtungen
  • Träger von beruflichen Aus- und Weiterbildungseinrichtungen
  • Wirtschafts- und Arbeitnehmerverbände sowie Kammern
  • Kommunen sowie lokale wirtschaftliche und zivilgesellschaftliche Akteure
  • Vereine und Stiftungen (Verbände).

Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure ist dabei möglich und erwünscht.

Beiträge zum Projektaufruf können bei der zuständigen Regionalagentur eingereicht werden. Diese sind von den Regionalagenturen beim für Arbeit zuständigen Ministerium vorzulegen.

Förderprogramme

Die Umsetzung der Initiative erfolgt über vielfältige bereits bestehende Landesprogramme (z.B. Bildungsscheck NRW, Potentialberatung) und zusätzlich mit der Förderung von Vorhaben, die sich aus einem regional abgestimmten Handlungsplan ergeben müssen. Dieser regionale Ansatz ist geboten, da sich der Fachkräftebedarf räumlich und branchen-spezifisch unterschiedlich darstellt. Eine 50% Förderung ist vorgesehen.

Die Region Düsseldorf – Kreis Mettmann hat einen Handlungsplan erstellt. Der Handlungsplan kann in Zukunft neue Bedarfslagen aufgreifen. Weitere Bedarfsermittlungen sollen die Grundlage für zusätzliche Initiativen schaffen.

Kontakt

Peter van Toorenburg | Regionalagentur Düsseldorf - Kreis Mettmann
Peter van Toorenburg
Telefon 0211 – 8996709

Weiterführende Informationen