Träger und Institutionen
ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
Die Förderung von Einzelprojekten unter Beteiligung des ESF ist möglich, wenn die zu fördernden Projekte keinem Programm in der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 zuzuordnen sind, aus ESF-Mitteln kofinanziert werden können und einer positiven Beschlussfassung der AG Einzelvorhaben unterliegen.
Gefördert werden Projekte, die
- keinem Programm der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 zuzuordnen sind,
- aus ESF-Mitteln kofinanziert werden und
- einen positiven Beschluss der AG Einzelprojekte des MAGS vorweisen.
Darüber hinaus müssen die Projekte mindestens einem der folgenden Auswahlkriterien zugeordnet werden können:
- Prävention
- Innovationsgehalt des Förderkonzepts
- Besonders überzeugende Verbindung arbeitspolitischer Ansätze mit den Themen Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung und/oder Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
- Beitrag zur Gleichstellung der Geschlechter
- Begründung des Beitrags oder fehlenden Beitrags zur Gleichstellungsrelevanz
- Sicherstellung des Transfers eines Projekts mit nachgewiesenem Erfolg in eine andere Finanzierung
- Herausgehobene Relevanz des Projekts im Rahmen der Strategie des ESF-Programms und der Landesarbeitspolitik
Die Projektkonzeptionen, bestehend aus den Grunddaten zur Beantragung von Fördermittel, einer inhaltlichen Beschreibung des geplanten Projektes und dem ausführlichen Finanzierungsplan inklusive der Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal und der Tätigkeitsdarstellung zur Einordnung der Funktionspauschale, sind bei der Geschäftsstelle der AGE (GAGE) einzureichen.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen
Geschäftsstelle der AG-Einzelvorhaben
c/o Referat I B 2
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Hinweis:
Der Auswahl- und ggfs. Bewilligungsprozess kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Von daher wird um frühzeitige Einreichung der Unterlagen gebeten.
==>Regelung für Arbeitsmarktprojekte mit regionaler Wirkung:
Für die Entscheidung der AGE ist die Stellungnahme des regionalen Lenkungskreises notwendig. Die Projekte für die Region Düsseldorf – Kreis Mettmann sind grundsätzlich über uns als zuständige Regionalagentur einzureichen, welche die Konzeption mit der notwendigen Stellungnahme an die GAGE weiterleitet. Stand: 01.06.2022 vgl.
Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
(Programmteil 7.1 der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027)
Kontakt
MARION BAYAN
Telefon 0211 – 8996710
marion.bayan@duesseldorf.de
JÜRGEN GERRESER
Telefon 0211 – 8996715
juergen.gerreser@duesseldorf.de