ESF-kofinanzierte Einzelprojekte

Träger und Institutionen

ESF-kofinanzierte Einzelprojekte

Die Förderung von Einzelprojekten unter Beteiligung des ESF ist möglich, wenn die zu fördernden Projekte keinem Programm in der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027 zuzuordnen sind, aus ESF-Mitteln kofinanziert werden können und einer positiven Beschlussfassung der AG Einzelvorhaben unterliegen.

Gefördert werden Projekte, die

Darüber hinaus müssen die Projekte mindestens einem der folgenden Auswahlkriterien zugeordnet werden können:

Die Projektkonzeptionen, bestehend aus den Grunddaten zur Beantragung von Fördermittel, einer inhaltlichen Beschreibung des geplanten Projektes und dem ausführlichen Finanzierungsplan inklusive der Maßnahmeplanung über das im Projekt eingesetzte Personal und der Tätigkeitsdarstellung zur Einordnung der Funktionspauschale, sind bei der Geschäftsstelle der AGE (GAGE) einzureichen.

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein-Westfalen

Geschäftsstelle der AG-Einzelvorhaben
c/o Referat I B 2
Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf

ag-einzelvorhaben@mags.nrw.de

 

Hinweis:

Der Auswahl- und ggfs. Bewilligungsprozess kann bis zu 6 Monate in Anspruch nehmen. Von daher wird um frühzeitige Einreichung der Unterlagen gebeten.

==>Regelung für Arbeitsmarktprojekte mit regionaler Wirkung:
Für die Entscheidung der AGE ist die Stellungnahme des regionalen Lenkungskreises notwendig. Die Projekte für die Region Düsseldorf – Kreis Mettmann sind grundsätzlich über uns als zuständige Regionalagentur einzureichen, welche die Konzeption mit der notwendigen Stellungnahme an die GAGE weiterleitet. Stand: 01.06.2022 vgl.

Verfahren zur Beantragung von Fördermitteln für ESF-kofinanzierte Einzelprojekte
(Programmteil 7.1 der ESF-Förderrichtlinie 2021 – 2027)

Kontakt

MARION BAYAN

Telefon 0211 – 8996710

JÜRGEN GERRESER

Telefon 0211 – 8996715

Weiterführende Informationen