2. Förderaufruf: Ausbildungsprogramm NRW - Kreis Mettmann profitiert von der Ausbildungsförderung

In unserer Region besteht auch im zweiten Durchlauf für den Kreis Mettmann die Möglichkeit, von der zusätzlichen Ausbildungsförderung für 36 Ausbildungsplätze zu profitieren. Zum Ausgleich regionaler Ungleichgewichte auf dem nordrhein-westfälischen Ausbildungsmarkt hat die Landesregierung erstmalig in 2018 das ESF-Förderprogramm „Ausbildungsprogramm NRW“ implementiert. Mit dem Ausbildungsprogramm werden zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen in Regionen, in denen eine ungünstige Bewerbermarktlage herrscht gefördert. Der Programmkonzeption folgend, ergeht für den zweiten Durchgang des Programms, mit Beginn 2019, nun ein neuer Programmaufruf zur Interessenbekundung durch Bildungsträger. Neu: – Förderung auch für Ausbildungsplätze in Teilzeit möglich – Vorgeschaltete Akquisephase von drei Monaten ab dem 01. Juni 2019 Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen zur Durchführung des Ausbildungsprogramms ab 2019 endet am 11.02.2019. Die Interessensbekundungen sind unter Hinzufügung eines Umsetzungskonzeptes, dem Zertifikat über die AZAV-Zertifizierung und dem Formular zu den Trägergrunddaten (als drei einzelne PDF-Dokumente) an die jeweils zuständige Regionalagentur zu senden (Ziff. 6 des Förderaufrufes). Ihre Interessensbekundung für den Kreis Mettmann senden Sie bitte an: Weitere Informationen:
  • Flyer: Ausbildungsprogramm NRW für Unternehmen
  • Ausbildungsprogramm NRW – Aufruf –
  • Ausbildungsprogramm NRW – Platzverteilung –
  • Interessenbekundung
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